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Verhinderungspflege

 Ergänzende Leistung der Pflegeversicherung

Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die so genannte Verhinderungspflege.
Diese erhöht sich in den folgenden Jahren wie folgt:

Zeitraum / Erhöhung

Ab 1. Januar 2010 max. 1.510 Euro
Ab 1. Januar 2012 max. 1.550 Euro


Dieser Anspruch besteht nicht sofort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

 

Tipp: Wenn Sie für weniger als 8 Stunden pro Tag (!) Ersatzpflege in Anspruch nehmen, erfolgt:

Hier erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den jetzigen Höchstbetrag von 1.510,- €.


Ergänzende Informationen zur stundenweise Verhinderungspflege

 Art und Umfang der Leistungen:
Ersetzt werden Kosten für eine Ersatzpflegeperson, wie z.B. die Kosten für die MitarbeiterInnen des VKM.

Wenn die „Ersatzpflege“ weniger als acht Stunden am Tag (d.h. stundenweise) geleistet wird, bleiben das Pflegegeld und die Pflegesachleistung an diesem Tag in voller Höhe erhalten. Das heißt, das Pflegegeld, das Sie erhalten, wird nicht gekürzt. Das heißt auch, die Leistungen durch einen häuslichen Pflegedienst bleiben unverändert.

Die Summe von zurzeit € 1510,- pro Jahr ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse, die Ihnen/Ihren Angehörigen zustehen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen (s. unten) erfüllt sind.

Anspruchs-Voraussetzung:
Sie sind mindestens in Pflegestufe 1 und Sie werden bereits seit sechs Monaten durch Ihren Angehörigen gepflegt. -
Ihr Angehöriger ist mindestens in Pflegestufe 1 und Sie pflegen ihn bereits seit sechs Monaten.

Antrag

Wenn Sie es wünschen, helfen wir Ihnen gerne bei der Antragsstellung.
Einigen Pflegekassen reicht es, wenn Sie einen Betreuungsnachweis zugesandt bekommen. Andere senden Ihnen zusätzlich noch ein eigenes Antragsformular zu, das Sie zunächst ausfüllen müssen. Hier begründen Sie u. a., weshalb eine Verhinderung der Pflegeperson vorliegt. Geben Sie am besten die Belastungssituation der Pflegeperson oder einen zeitlichen Verhinderungsgrund wie etwa „Einkäufe erledigen“ oder ähnliches an. Abrechnungs-
weise:
In der Regel kann die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Diese überweist den Betrag dann z.B. direkt an den VKM .
Wenn nicht, ersetzen Sie die Kosten zunächst selbst und beantragen dann die Rückerstattung auf ihr Konto.

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