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Was kann der FuD für Sie tun?
Der Familienunterstützende Dienst (FUD) richtet sich an:
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger, mehrfacher- oder Schwerstbehinderung
- deren Familien und Angehörige
Ziel:
Unterstützung, Begleitung und Förderung von Menschen mit Behinderungen
Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft z. B. bei der Freizeitgestaltung
Stärkung der Familien durch zeitweise Entlastung der Angehörigen, um deren Überforderung vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken und so die Pflege- und Betreuungsbereitschaft zu erhalten
Unterstützung in Krisensituationen
Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderung und deren Familien
Aufgaben und Ziele
Seit dem 1. Juli 2005 besteht der Familienunterstützende Dienst (FUD) des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. in Menden. Der pädagogische Dienst ist mit dem Ziel gegründet worden, Familien mit Angehörigen mit Behinderung oder anderweitig bedingten Beeinträchtigungen durch ambulante Hilfen zu entlasten und zu unterstützen.
Aufgabe und Ziel des FuD ist es, Familien individuell ausgerichtete Unterstützung anzubieten. Dadurch kann Eltern und Angehörigen, die sich für die Betreuung und Pflege des Familienmitgliedes sehr engagieren, die Möglichkeit geboten werden, ausgeschöpfte Energiereserven wieder aufzufüllen. Da zudem die eigenen Bedürfnisse und Wünsche hinter die Versorgung des Menschen mit Behinderung gestellt werden, bleibt nicht selten zu wenig Zeit, um am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Zusätzlich haben sich die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren weitgehend verändert. Der Wunsch nach Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist meist sehr ausgeprägt. Gerade jüngere Menschen mit Behinderung haben das Anliegen, ihre Freizeitaktivitäten unabhängig von der Familien zu gestalten. Dazu benötigen sie Assistenz von Dritten.
Hier setzen die Angebote des FuD an, deren Ziele in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung und der gleichzeitigen Entlastung der Angehörigen gesehen werden.
 
Leistungen
Die Leistungen des FuD umfassen in erster Linie die Betreuung in der häuslichen Umgebung, um Angehörigen die Teilnahme am sozialen Leben, z.B. einen Kino- oder Theaterbesuch oder auch den Gang zum eigenen Arzt oder Frisör zu ermöglichen. Darüber hinaus bietet der FuD für Menschen mit Behinderung oder altersbedingten Beeinträchtigungen Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, der Kommunikation mit ihrer Umwelt und der Bewältigung des Alltags. Dazu gehören u. a. Kinobesuche, Eis essen oder die Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Therapeuten, Ärzten oder Behörden. 
Die Inhalte der Assistenz richten sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Familien. Sie werden individuell festgelegt und sind jederzeit veränderbar.
Die Assistenz erfolgt in der Regel durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die z.B. Heilerzeihungspfleger, Studierende der Fachbereiche Sozial-, Sonder- oder Heilpädagogik sind oder sich in der Ausbildung zum/ zur Heilerziehungspfleger/in oder Erzieher/in befinden. Hinzu kommen Personen, die aufgrund von persönlichen Erfahrungen Interessen an der Arbeit entwickelt haben. 
Eine umfassende fachliche Anleitung wird dem Bedarf entsprechend durch die Leitung des FuD sichergestellt.

Überblick

1. Beratung

- Entlastungs- und Betreuungsmöglichkeiten
- Beratung zur Finanzierung der Hilfen
- Antragstellung gegenüber Behörden
- Konfliktberatung in schwierigen Lebensphasen
- Hilfe bei der Suche nach geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Therapie- oder Wohnformen)

2. Einzelbetreuung

- stundenweise Assistenz eines Angehörigen mit Behinderung oder altersbedingter Beeinträchtigung
- Begleitung zu Ärzten, Therapeuten oder Behörden
- Besuch kultureller Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten
- Mitbetreuung nicht behinderter Geschwister nach Absprache
- hauswirtschaftliche Hilfestellungen

Organisatorischer Ablauf

Erstkontakt

- findet in der Regel telefonisch statt
- ein erstes Treffen zu einem ausführlichen Gespräch wird vereinbart
Erstgespräch
- ausführliches Gespräch über die erwünschten Leistungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Assistent/in
- wird mit der Leitung des FuD durchgeführt
- kann bei der Familie zu Hause oder im Büro des FuD stattfinden

Erstes Treffen

- wird verabredet, sobald ein/e Assistent/in gefunden ist
- erstes Kennen lernen des/ der Mitarbeiter/in und des zu Betreuenden
- Vereinbarung weiterer Termine
 
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
Den Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes liegt
ein Stundensatz in Höhe von 14 €
zugrunde.
Der FuD hat die Möglichkeit, die Leistungen mit folgenden Kostenträgern abzurechnen:
Pflegekassen der Krankenkassen

a) Stundenweise Verhinderungspflege
Angehörige, die ihr Kind oder einen sonstigen Verwandten regelmäßig seit mindestens 6 Monaten pflegen und Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen) erhalten, haben die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Diese Leistung beträgt ab Juli 2008 pauschal 1470 € pro Kalenderjahr. Der Betrag kann nicht, wie das Pflegegeld, direkt ausgezahlt werden, sondern dient zur Finanzierung von Ersatzpflegekräften, wenn der oder die pflegende Angehörige verhindert ist. Gründe der Verhinderung können Erschöpfung, Termine etc. sein.Als Ersatzpflegekräfte kommen sowohl Bekannte der Familie wie auch MitarbeiterInnen eines sozialen Dienstes wie des FuD in Frage.

b) Zusätzliche Betreuungsleistungen
Eine weitere Leistung der Pflegekassen sind die sog. zusätzlichen Betreuungsleistungen im Rahmen des § 45a SGB XI.
Die Regelung sieht für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B. bei Demenz oder geistiger Behinderung) einen zusätzlichen Geldbetrag für besondere Versorgungsleistungen vor. Der Geldbetrag 
in Höhe von 1.200,00 € bzw. in besonderen Fällen 2.400,00 € pro Kalenderjahr wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Rahmen der Begutachtung des Pflegebedürftigen Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen, als Folge der Krankheit oder Behinderung feststellt. In eindeutigen Fällen kann per Aktenlage entschieden werden. Der zusätzliche Betrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen einzusetzen. Hierunter versteht das Gesetz beispielsweise Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und Assistenzangebote des FuD.
Zu beachten ist, dass der Betrag nicht bar ausgezahlt werden kann, sondern nur gegen den Nachweis der entstandenen Aufwendungen für Betreuungsleistungen von der Pflegekasse erstattet wird. Nicht genutzte Beträge können in das folgende Jahr übertragen werden.

Die Leistungen können nur bei einem nach SGB XI von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannten Dienst in Anspruch genommen werden. Diese Anerkennung wurde dem FUD des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. 2006 erteilt.

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